Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hotel Villa Geyerswörth GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Hotel Villa Geyerswörth GmbH & Co. KG.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den angewandten, gültigen Normen und technischen Spezifikationen vollständig vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung der Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt von uns selbst überprüft/geändert am 05.08.2025.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu Inhalten, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Alternativ können Sie sich auch direkt an uns wenden:
Hotel Villa Geyerswörth GmbH & Co. KG
Geyerswörthstraße 15 – 21a
96047 Bamberg
E-Mail: info@villageyerswoerth.de
Telefon: +49(0)951 / 9174-0
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Nutzer die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Zuständige Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv